Per Seeliger
Rechtsanwalt

EU Kommunalabwasserrichtlinie

 

Es ist geschafft! Nach jahrelanger Vorbereitung hat das Europäische Parlament am 10. April 2024 die neue Kommunalabwasser-Richtlinie verabschiedet. Der Erftverband unterstützt diese seit langem notwenige Modernisierung der bisherigen über  30 Jahre alten Abwasserrichtlinie. Sie ist die wichtigste europäische Richtlinie über die Reinigung von Abwasser in der Europäischen Union und wird, nachdem sie etwa im Jahr 2025 und 2026 in deutsches Recht umgesetzt ist, auch für den Erftverband zu neuen Anforderungen an den Betrieb von Kläranlagen führen. Das gilt für zum Beispiel für schärfere Anforderungen an die Reinigungsleistung der Kläranlagen, aber auch für den Umfang der zu überwachenden Parameter. Für den Vollzug der neuen Bestimmungen ist noch manches unklar: Da gilt zum Beispiel für die Forderung, dass Kläranlagenbetreiber den notwendigen Strom möglichst selbst erzeugen sollen wie für die Beteiligung der Arzneimittel herstellenden Wirtschaft an den Kosten der 4. Reinigungsstufe auf Kläranlagen.

Die notwendige Zustimmung des /eines EU-Ministerrats wir überwiegend als Formsache betrachtet.

An einigen Stellen ist die deutsche Fassung der Richtlinie (sie ist nicht offiziell) falsch übersetzt; z.B. bei den Regenwasserüberläufen, die in der englischen Fassung auf 2% und in der deutschen Fassung auf 3 % begrenzt werden.


Eine Zusammenfassung in Form einer PP-Präsentation befindet sich auf der Seite Seminare.