Per Seeliger
Rechtsanwalt

Neue Grenzwerte in der Wasserrahmenrichtlinie

Die Verhandlungen in der Europäischen Union über eine Novelle der Wasserrahmenrichtlinie und ihrer Tochterrichtlinien gehen nunmehr in die letzte Runde. Am 4. Dezember 2024 hat der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments dem Start des so genannten Trilog-Verfahrens zugestimmt. Das bedeutet: Die Europäische Kommission sowie das Europäische Parlament hatten vor 2 Jahren eine umfangreiche Änderung der Wasserrahmenrichtlinie und auch ihrer Tochterrichtlinien, die Umweltqualitätsziele für Oberflächengewässer und das Grundwasser festsetzen, vorgeschlagen. Nunmehr beraten die drei Institutionen Europäisches Parlament, Europäische Kommission und EU-Umweltministerrat (deswegen Trilog) über einen gemeinsamen Kompromiss.
Die vorgeschlagenen Änderungen werden im Falle der Verabschiedung erheblichen Einfluss auf die Abwasserreinigung der Kläranlagen-betreiber haben, weil unter anderem vorgeschlagen wird, für Oberflächengewässer ein Umweltqualitätsziel für Diclofenac festzusetzen. Dieser ist so streng, dass er fast nur mit der Einrichtung einer 4. Reinigungsstufe erreicht werden kann. Außerdem werden einige Parameter, die heute nur unterstützenden Charakter haben, zur Bewertung des chemischen Zustands der Gewässer heraufgestuft. Das hat zur Folge, dass alle Anträge auf Zulassung eines Vorhabens, das mit einer Gewässer-benutzung verbunden sind, eine Prüfung enthalten müssen, ob diese Parameter überschritten werden könnten und eventuell gegen das Verschlechterungsverbot / Zielerreichungsgebot verstoßen. Das gilt für Abwassereinleitungen aus Kläranlagen, aber auch für andere Industrievorhaben oder für Kraftwerke. Der Aufwand für solche Anträge wird sich also deutlich vergrößern. Das bedeutet einerseits mehr Gewässerschutz, auf der anderen Seite mehr Aufwand für alle Vorhabenträger und Behörden.
Wann das Trilog – Verfahren beendet ist, das ist noch nicht klar, der polnischen Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2025 wird dabei eine Schlüsselrolle zu kommen.
Sehr lesenswert ist in diesem Zusammenhang die Stellungnahme des Bundesrats BR 14/23 https://www.bundesrat.de/drs.html?id=14-23%28B%29 zu dem Richtlinienvorschlag der EU-Kommission, maßgebich geschrieben von einem erfahrenen Wasserrechtler.

EU Kommunalabwasserrichtlinie

Es ist geschafft! Nach jahrelanger Vorbereitung hat das Europäische Parlament am 10. April 2024 die neue Kommunalabwasser-Richtlinie verabschiedet. Der Erftverband unterstützt diese seit langem notwenige Modernisierung der bisherigen über  30 Jahre alten Abwasserrichtlinie. Sie ist die wichtigste europäische Richtlinie über die Reinigung von Abwasser in der Europäischen Union und wird, nachdem sie etwa im Jahr 2025 und 2026 in deutsches Recht umgesetzt ist, auch für den Erftverband zu neuen Anforderungen an den Betrieb von Abwasseranlagen (Kläranlegen, Kanäle, Sonderbauwerke) führen. Das gilt für zum Beispiel für schärfere Anforderungen an die Reinigungsleistung der Kläranlagen, aber auch für den Umfang der zu überwachenden Parameter oder die mximale Menge von Wasser, dass bei Niederschlägen ins Gewässer abgeschlagen werden darf.

Für den Vollzug der neuen Bestimmungen ist noch manches unklar: Da gilt zum Beispiel für die Forderung, dass Kläranlagenbetreiber den notwendigen Strom möglichst selbst erzeugen sollen wie für die Beteiligung der Arzneimittel herstellenden Wirtschaft an den Kosten der 4. Reinigungsstufe auf Kläranlagen.

Die notwendige Zustimmung des /eines EU-Ministerrats wir überwiegend als Formsache betrachtet.

An einigen Stellen ist die deutsche Fassung der Richtlinie (sie ist nicht offiziell) falsch übersetzt; z.B. bei den Regenwasserüberläufen, die in der englischen Fassung auf 2% und in der deutschen Fassung auf 3 % begrenzt werden.

Auch einige im Internet verfügbare Fassungen des Textes in englischer Sprache sind nicht vollständig, wie eine Stichprobe bei Art 9 (4) (c) - dort geht es um die Erweiterte Herstellerverantwortung - zeigt. Zuverlässig scheint diese Fasssung zu sein.

Eine Zusammenfassung in Form einer PP-Präsentation befindet sich auf der Seite Seminare.


Von Der Leyen kündigt Initiative zum Schutz des Wassers an

 Die neu gewählte Präsidentin der EU Kommssion Ursula von der Leyen hat in ihren Leitlinien für den nächsten fünf Jahre der EU Kommission u.a. eine Initiative zum Schutz des Wassers angekündigt, So heiss es auf Seite  22:

We need a new European Water Resilience Strategy to ensure sources are properly managed, scarcity is addressed, and that weenhance the competitive innovative edge ofour water industry and take a circulareconomy approach. As part of this, we will lead efforts to help mitigate and prevent acute water stress across the world.

Es bleibt abzuwarten, wie die EU-Kommssion das Wasser künftig gegen verschiedene Bedrohungen widerstandsfähiger machen will. Wichtig ist vor allem, dass dieses Ziel überhaupt in den Leitlinien auftaucht. EIn erster Erfolg!


Europäisches Naturschutzgesetz verkündet

Das Europäische Naturschutzgesetz ist am 29. Juli 2024 im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht worden. Das Gesetz tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft, mithin also am 18. August 2024. Das Gesetz ist unmittelbar geltendes Recht in Deutschland. Es gibt zahlreiche Bezüge zum Wasserrecht zum Beispiel die Vernetzung von Auen oder das Entfernen von Hindernissen im Gewässer (Wehre) gemäß Artikel 9 NRL. Diese werden aber im Zusammenhang mit der Erzeugung von Strom aus Wasserkraft benötigt.  Wo die  3 Milliarden Bäume gepflanzt werden sollen, ist ein Rätsel, ist aber in Art. 13 vorgeschrieben. Noch mehr Kampf um Ackerland?

Das Gesetz ist wie gesagt in ein paar Wochen geltendes Recht in Deutschland. Wir müssen uns damit beschäftigen, welche Auswirkungen das Gesetz auf die Bewirtschaftung der Gewässer hat. Und auch, ob wir die vorgeschriebenen Prüfungen nicht alle schon heute bei der FFH-Prüfung oder Artenschutzprüfung haben, jedenfalls wenn es um geschützte Gebiete geht. Oder kommt noch was obendrauf?

Hinweis:. 

Die wesentlichen Inhalte sind hier Nature restoration law: Council gives final green light - Consilium (europa.eu) veröffentlicht. Die Presseerklärung gibt es im Moment des Erstellens dieser website nur in englischer Sprache.

Es kann sein, dass dieses Gesetz eines der letzten grünen europäischen Gesetze ist, wenn die neuen Mehrheiten im europäischen Gesetz in Bezug auf das Umweltrecht zurückhaltender sind.

Eine erste Zusammenfassung englischer Sprache finden Sie hier.



EuGH Urteil gegen Deutschland wegen Nicht-Umsetzung EU-naturschutzrechtlicher Bestimmungen

Der Europäische Gerichtshof hat Deutschland wegen einer fehlerhaften Umsetzung der so genannten Habitatrichtlinie verurteilt. In dem Verfahren ging es um den Schutz bestimmter Grünlandflächen vor Überdüngung und zu frühe Mahd. Die vor Ort getroffenen Vereinbarungen zwischen Behörde und Grundstückseigentümern zum Schutz der Natur seien nicht ausreichend, erforderlich seien bindende Vorschriften und Kontrollen, sagt der EuGH. Die Entscheidung wird von einigen Naturschutzverbänden begrüßt. Sie kann aber auch als Absage an den Vertragsnaturschutz verstanden wissen, jedenfalls dann, wenn die Vereinbarungen nicht durchgesetzt und kontrolliert werden. Das gilt auch für das Wasserrecht.